Österreich und Tschechien intensivieren wissenschaftliche Kooperation

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Österreich und Tschechien intensivieren wissenschaftliche Kooperation

Österreichischer Bundespräsident a.D. Heinz Fischer und tschechischer Außenminister Lubomír Zaorálek unterzeichnen eine Finanzierungsvereinbarung für das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM).

Dr. Harald Mahrer, Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, und Lubomír Zaorálek, Außenminister der Tschechischen Republik, haben in einem Memorandum of Understanding eine engere Kooperation beider Länder in den Wissenschaften vereinbart. Das Memorandum beruht auf der langjährigen Zusammenarbeit beider Länder in diesem Bereich und soll der Bedeutung der Wissenschaften für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie den Zusammenhalt in Europa sichtbaren Ausdruck verleihen. Konkret soll mit der Vereinbarung das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) als mitteleuropäische Drehscheibe für den Austausch in den Geistes- und Sozialwissenschaften gestärkt werden.

Österreich und Tschechien intensivieren wissenschaftliche Kooperation

Außenminister Zaorálek und der Österreichische Bundespräsident a.D. Dr. Heinz Fischer, Präsident des IWM-Board of Trustees, unterzeichneten am 20.07.2017 einen entsprechenden Vertrag.

Das Abkommen sieht von 2018 bis 2020 eine jährliche Unterstützung der Forschung am IMW durch das Außenministerium der Tschechischen Republik in Höhe von jährlich 5 Mio. Czk (etwa 200.000 Euro) vor.

Mit der Zuwendung sind auch Stipendien für tschechische Wissenschaftler/innen verbunden – darunter ein Programm für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses –, um den bilateralen wissenschaftlichen und geistigen Austausch zu intensivieren und die Vernetzung der Disziplinen zu stärken. Eine ähnliche Vereinbarung gibt es bereits seit einigen Jahren mit der Republik Polen. Diese Kooperationen sind Ausdruck der internationalen Ausrichtung des IWM und seiner traditionell engen Bindungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern.

Konkrete Maßnahmen, die in der Vereinbarung verankert sind:

  • Stipendien zur Förderung der Mobilität von Wissenschaftler/innen,
  • Forschungsprojekte,
  • Konferenzen, Symposien, Forschungsseminare und andere Veranstaltungen,
  • Veröffentlichungen.

Federführend bei der Durchführung und Umsetzung ist das IWM. Die Vereinbarung gilt zunächst bis 2020.